1. Präambel1.1. Das vom Veranstalter angebotene Sportprogramm umfasst körperlich anspruchsvolle Aktivitäten, insbesondere Turnen, Akrobatik und Trampolinspringen. Dieses Angebot richtet sich sowohl an Kinder (ab einem Mindestalter von 7 Jahren) als auch an Erwachsene.
1.2. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine gute körperliche Verfassung. Personen, bei denen gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, die eine sichere Teilnahme ausschließen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Es wird dringend gebeten, sich vor der Teilnahme an dem Sportkurs mit dem zuständigen Arzt zu beraten ob sich der Teilnehmer sicher daran beteiligen kann.
1.3. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die Teilnahme an körperlich intensiven Kursen wie Turnen, Akrobatik und Trampolinspringen mit allgemeinen Risiken verbunden ist. Solche inhärenten Risiken umfassen, sind aber nicht beschränkt auf, Begegnungen mit Hindernissen und ausrüstungsbedingte Gefahren oder Probleme, die von anderen Kursteilnehmern verursacht werden.
2. Rechtsform 2.1. Veranstalter des Sportkurses ist:
Reflex Club e.UFN: 619594 v
Vorgartenstraße 204/813
1020 Wien
3. Anmeldung3.1. Der Teilnehmer hat sich für das von ihm ausgewählte Sportangebot mit dem dafür vorgesehenen Anmeldeformular über die Webseite
https://reflexclub.at anzumelden. Dazu sind sein vollständiger Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse sowie eine Notfallkontaktperson anzugeben.
3.2. Mit dem Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Die Bestätigung durch den Veranstalter per E-Mail stellt die Annahme des Angebots dar und bewirkt den Vertragsschluss.
3.3. Der Teilnehmer wird bei Online-Abschluss gesondert über das gesetzliche Widerrufsrecht belehrt.
3.4. Alternativ kommt der Vertrag durch Unterzeichnung des Teilnehmers im Studio zustande. Für im Studio abgeschlossene Verträge besteht
kein Widerrufsrecht.
3.5. Die Trainingsgebühr für das gebuchte Sportangebot ist unverzüglich nach der Anmeldung fällig und mittels einer SEPA-Lastschriftmandat zu bezahlen.
3.6. Nach erfolgreicher Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Der Veranstalter kann verlangen, dass diese Bestätigung bei Kursbeginn oder auf Anforderung vorgezeigt wird.
3.7. Für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder nicht geschäftsfähig sind, muss die Anmeldung durch den gesetzlichen Vertreter erfolgen. Dieser haftet für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Pflichten, insbesondere zur Zahlung der Teilnahmegebühr.
4. Rücktritts- und Widerrufsrecht4.1. Der Teilnehmer hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen diesen zu widerrufen.
4.2. Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss der Teilnehmer den Veranstalter (unter Angabe des vollständigen Namens, der Anschrift und, soweit verfügbar, der Telefonnummer und E-Mail-Adresse) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Post oder E-Mail) über seinen Entschluss zum Widerruf informieren. Die Verwendung eines vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Muster-Widerrufsformulars ist möglich, jedoch nicht zwingend erforderlich.
4.3. Im Falle eines wirksamen Widerrufs hat der Veranstalter sämtliche vom Teilnehmer bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Widerrufserklärung, zurückzuerstatten. Die Rückerstattung erfolgt über dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion verwendet wurde, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Dem Teilnehmer werden für diese Rückerstattung keinerlei Entgelte in Rechnung gestellt.
4.4. Verlangt der Teilnehmer, dass die Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, so ist im Falle eines Widerrufs jener Teilbetrag zu bezahlen, der dem Wert der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen entspricht, gemessen am Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Dienstleistung.
5. Fälligkeit der Beiträge 5.1. Auf dem Vertragsdeckblatt ist ein einmaliger Beitrag vereinbart, der mit Zustandekommen des Vertrages fällig.
5.2. Kommt es zu einer Verlängerung des Vertrages, wird der vereinbarte Beitrag jeweils am Monatsersten des Verlängerungszeitraums fällig.
6. Preisanpassungsrecht6.1. Erhöht sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, ist der Veranstalter berechtigt, den monatlichen Beitrag in entsprechendem Umfang anzupassen. Diese Erhöhung beschränkt sich auf den Mehraufwand, der durch die Umsatzsteueränderung entsteht, und wird in Textform angekündigt (z. B. via E-Mail). Die Anpassung wird ab dem Monatsersten wirksam, der auf den Zugang dieser Mitteilung folgt.
6.2. Verringert sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, reduziert sich der monatliche Beitrag in entsprechendem Umfang ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der reduzierten Umsatzsteuer.
7. Erhöhung der monatlichen Beiträge7.1. Beabsichtigt der Veranstalter, die monatlichen Beiträge aus anderen Gründen als einer Änderung des Umsatzsteuersatzes zu erhöhen, hat der Veranstalter die Teilnehmer spätestens 6 Wochen im Voraus zu informieren.
7.2. Die Erhöhung der monatlichen Beiträge für die Teilnehmer wird erst mit Beginn des unmittelbar folgenden Verlängerungszeitraums wirksam. Eine Erhöhung innerhalb eines bereits laufenden Vertragszeitraums findet nicht statt.
7.3. Sofern der Teilnehmer mit der angekündigten Erhöhung nicht einverstanden ist, kann er den Vertrag gem. Punkt 10 dieser AGB vor Ablauf der aktuellen Vertrags- oder Abonnementlaufzeit in Textform kündigen. Erfolgt keine Kündigung innerhalb dieser Frist, gilt die Erhöhung als akzeptiert.
7.4. Kündigt der Teilnehmer nicht fristgerecht, wird der Vertrag zu den erhöhten monatlichen Beiträgen fortgeführt. Die Zahlungspflicht des Teilnehmers beginnt mit dem ersten Tag des neuen Verlängerungszeitraums.
8. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren8.1. Der Teilnehmer verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen und dem Veranstalter hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat zu erteilen. Es obliegt dem Teilnehmer, für ausreichende Kontodeckung zu sorgen.
8.2. Sollte die Abbuchung aufgrund eines Verschuldens des Teilnehmers, insbesondere durch unzureichende Kontodeckung oder ein ungültiges Lastschriftmandat, nicht durchgeführt werden können, verpflichtet sich der Teilnehmer, dem Veranstalter sämtliche dadurch entstehenden Kosten, einschließlich Rücklastschriftgebühren, unverzüglich zu erstatten.
9. Zahlungsverzug 9.1. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält der Veranstalter sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Teilnehmer schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Rücklastschriftgebühren, Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.
10. Mindestvertragslaufzeit, Kündigung und Verlängerung10.1. Der Vertrag wird die im Vertragsdeckblatt angegebene Mindestlaufzeit geschlossen.
10.2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Veranstalter spätestens einen Monat vor Ablauf der Abonnementlaufzeit darüber zu informieren, dass er das Abonnement nicht kündigen möchte (ordentliche Kündigung).
10.3. Informiert der Teilenehmer den Veranstalter innerhalb der genannten Frist keine Mitteilung über die Nichtverlängerung des Abonnements ein, verlängert sich der Vertrag automatisch zu denselben Konditionen und für dieselbe Laufzeit.
10.4. Im Falle einer automatischen Verlängerung ist der Kunde verpflichtet, die Gebühren gemäß den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Tarifen und Bedingungen des bestehenden Vertrages zu entrichten.
10.5. Die Kündigung muss schriftlich gegenüber dem Veranstalter erfolgen.
11. Stilllegung des Vertrages11.1. Eine Stilllegung des Vertrages ist nur dann möglich, wenn dies ausdrücklich auf dem Vertragsdeckblatt vereinbart wurde.
11.2. Die Anzahl der zulässigen Stilllegungsmonate pro Vertragslaufzeit ist auf einen Monat beschränkt.
11.3. Die beabsichtigte Stilllegung ist dem Veranstalter mindestens fünf Werktage vor deren Beginn in Textform (z. B. E-Mail) mitzuteilen.
11.4. Die Stilllegung beginnt ausschließlich am Monatsersten und muss mindestens einen vollen Monat betragen.
11.5. Während der Stilllegung ist der Teilnehmer von der Beitragspflicht befreit und darf die Leistungen nicht in Anspruch nehmen. Bei Verträgen mit Mindestlaufzeit verlängert sich die Vertragsdauer entsprechend der Dauer der Stilllegung.
11.6. Ein Recht auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder dem Veranstalter ein außerordentliches Kündigungsrecht zusteht.
11.7. Die Erklärung einer beabsichtigten Stilllegung muss schriftlich gegenüber dem Veranstalter erfolgen.
12. Höhere Gewalt12.1. Ist der Veranstalter aus Gründen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, behördliche Anordnungen, Krieg) an der Erbringung der Leistung gehindert, ruht die Verpflichtung für die Dauer des Hindernisses. Der Veranstalter wird sich bemühen, die Teilnehmer umgehend zu informieren und gegebenenfalls zumutbare Ersatztermine oder -leistungen anzubieten.
12.2. Sollte eine angemessene Ersatzleistung nicht möglich sein, werden für nicht erbrachte Leistungen geleistete Zahlungen anteilig erstattet.
12.3. Dauert der Zustand höherer Gewalt über die sechs Wochen fort, sind sowohl der Veranstalter als auch der Teilnehmer berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
12.4. Die Erklärung über Kündigung aufgrund der höheren Gewalt muss schriftlich erfolgen.
13. Kursbedingungen13.1. Die Teilnahme ist höchstpersönlich. Eine Weitergabe der Anmeldebestätigung an Dritte ist untersagt.
13.2. Das Sportangebot findet an den jeweils bekanntgegebenen Tagen und Orten statt.
13.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Mindest- und Höchstteilnehmerzahl festzulegen. Bei Überbelegung kann die Anmeldung zurückgestellt oder ein Ersatzangebot unterbreitet werden; bei Unterbelegung kann der Kurs entschädigungslos abgesagt werden und die Ersatztermine vorgeschlagen werden.
14. Absagen 14.1. Bei kurzfristigen Absagen bemüht sich der Veranstalter, die Teilnehmer rechtzeitig (telefonisch, per SMS oder E-Mail) zu informieren. In einem solchen Fall stellt der Veranstalter Ersatztermine zur Verfügung, welche die Teilnehmer eigenverantwortlich einplanen müssen.
14.2. Der Teilnehmer hat das Recht, einen gebuchten Kurs oder Termin bis spätestens 24 Stunden vor dessen Beginn kostenlos abzusagen. Erfolgt die Absage weniger als 24 Stunden vor dem geplanten Beginn oder wird der Termin nicht wahrgenommen, ist die volle Trainingsgebühr zu entrichten. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
14.3. Eine Nichtteilnahme ohne Verschulden des Veranstalters (z. B. Nichterscheinen, fehlende ärztliche Bestätigung) begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung der Gebühr.
15. Unterbrechung des Kurses15.1. Der Veranstalter ist berechtigt, den Kurs ganz oder teilweise zu unterbrechen, wenn wichtige Gründe vorliegen (z. B. technische Probleme, Sicherheitsrisiken oder behördliche Anordnungen).
15.2. Wird der Kurs unterbrochen, verlängert sich die Abonnementlaufzeit um die Dauer der Unterbrechung.
15.3. Ist die Fortsetzung des Kurses für einen absehbar längeren Zeitraum oder dauerhaft nicht möglich, kann der Veranstalter den Kurs absagen. Bereits geleistete Beiträge werden in diesem Fall anteilig erstattet.
16. Austausch der Sportstätte16.1. Kann die ursprünglich vereinbarte Sportstätte aufgrund einer dauerhaften Unbenutzbarkeit (z. B. technische Mängel) oder wegen Ablaufs des Mietvertrags nicht weiter genutzt werden, ist der Veranstalter berechtigt, den Kurs an einen anderen, zumutbaren Veranstaltungsort zu verlegen.
16.2. Ist dem Teilnehmer die Teilnahme am neuen Veranstaltungsort nicht zumutbar, steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigung ist innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des neuen Veranstaltungsorts schriftlich gegenüber dem Veranstalter zu erklären.
16.3. Macht der Teilnehmer von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, endet das Vertragsverhältnis zum Ende desjenigen Monats, in dem die Kündigung wirksam zugeht. Etwaig bereits gezahlte Beiträge, die über diesen Zeitpunkt hinausgehen, werden anteilig erstattet.
17. Haftung17.1. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und dann beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Kardinalpflichten sind solche, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung sind. Die Haftung für Personenschäden sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt. In allen übrigen Fällen ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
17.2. Die Teilnahme am Sportangebot erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt.
17.3. Der Veranstalter schließt weder eine Unfall- noch eine Haftpflichtversicherung für die Teilnehmer ab. Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.
17.4. Dem Teilnehmer wird eine sportärztliche Untersuchung vor Beginn des Kurses empfohlen. Mit Vertragsschluss bestätigt er, physisch für die Teilnahme am Kurs geeignet zu sein. Auf Verlangen des Veranstalters kann eine ärztliche Bestätigung gefordert werden.
17.5. Sollte der Veranstalter vor oder während des Kurses begründete Anhaltspunkte dafür haben, dass die gesundheitliche Verfassung des Teilnehmers eine sichere Teilnahme ausschließt oder erheblich beeinträchtigt, ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer ganz oder teilweise von der weiteren Teilnahme auszuschließen. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung der bereits entrichteten Trainings- oder Kursgebühr.
18. Hausordnung18.1. Das Betreten des Turnsaals ist frühestens 10 Minuten vor Kursbeginn und spätestens 5 Minuten nach Kursende gestattet. Begleitpersonen, Kinderwagen, Roller, Fahrräder oder Tiere sind im Turnsaal nicht zugelassen. Essen im Turnsaal und in den Umkleiden ist untersagt.
18.2. Die Sportstätte, Nebenräume und zur Verfügung gestellte Gegenstände sind pfleglich zu behandeln. Es gilt die jeweilige Hausordnung (einschließlich Rauch- und Alkoholverbot sowie Brandschutzbestimmungen). Beschädigungen oder übermäßige Verschmutzungen, die durch einen Teilnehmer oder ihm zurechenbare Personen verursacht werden, sind unverzüglich zu melden und können Schadenersatzansprüche nach sich ziehen.
18.3. Teilnehmende haben pünktlich und in geeigneter Sportkleidung zu erscheinen. Begleitpersonen (z. B. Eltern) dürfen sich während der Kurseinheit nicht in der Sportstätte aufhalten. Weist der Veranstalter auf Sicherheits- oder Durchführungsbestimmungen hin, sind diese zu befolgen. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss führen, ohne Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Beiträge.
19. Datenschutz19.1. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten (Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Notfallkontakt) vom Verein Gymnathlon zum Zwecke der Vertragserfüllung und zur Information über weitere Sportangebote gespeichert und verarbeitet werden dürfen.
19.2. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des Sportkurses gefertigte Foto-, Ton- oder Filmaufnahmen, auf denen er zu sehen oder zu hören ist, vom Veranstalter, dessen Franchisenehmern oder beauftragten Fotografen vervielfältigt, verbreitet und für Werbezwecke (z. B. Homepage, Social Media, Druckwerke) unentgeltlich genutzt werden dürfen, soweit hierdurch keine berechtigten Interessen des Teilnehmers verletzt werden.
20. Weitere Bestimmungen20.1. Der Veranstalter ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen – mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten – zu ändern, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht (z. B. Gesetzesänderungen). Über die Änderungen wird der Teilnehmer rechtzeitig informiert. Widerspricht der Teilnehmer den Änderungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist, gelten die Änderungen als akzeptiert. Auf diese Rechtsfolge wird der Teilnehmer ausdrücklich hingewiesen.
20.2. Der Teilnehmer kann gegen Forderungen des Veranstalters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen bzw. mit solchen, die in einem synallagmatischen Verhältnis zur jeweiligen Forderung stehen. Im Falle eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt das Aufrechnungsrecht unberührt.
20.3. Zur besseren Lesbarkeit wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
20.4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Regelungszweck am nächsten kommt.
20.5. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.