TEIL I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN§1 Präambel1.1. Das vom Veranstalter angebotene Sportprogramm umfasst körperlich anspruchsvolle Aktivitäten, insbesondere Turnen, Akrobatik und Trampolinspringen. Das Programm richtet sich sowohl an Kinder (ab einem Mindestalter von 4 Jahren) als auch an Erwachsene.
1.2. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine gute körperliche Verfassung. Personen, bei denen gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, die eine sichere Teilnahme ausschließen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Dem Teilnehmer wird dringend empfohlen, sich vor Beginn der Kurse mit seinem behandelnden Arzt hinsichtlich der Möglichkeit einer sicheren Teilnahme zu beraten.
1.3. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die Teilnahme an Turn-, Akrobatik- und Trampolinkursen mit bestimmten sporttypischen Risiken verbunden ist. Zu diesen Risiken zählen insbesondere das Risiko von Stürzen und misslungenen Landungen bei der Ausführung von Übungen, das Verletzungsrisiko im Zusammenhang mit der Nutzung von Sportgeräten (Trampoline, Turngeräte, Matten und sonstiges Equipment) sowie das Verletzungsrisiko, das sich aus unbeabsichtigten Handlungen anderer Kursteilnehmer bei gleichzeitiger Nutzung des Turnsaals oder der Geräte ergibt.
§2 Veranstalter und Kontaktdaten2.1. Veranstalter des Sportkurses ist:
Reflex Club e.U.
FN: 619594 v
Erzherzog-Karl-Straße 9/4
1220 Wien
Weitere Angaben zum Veranstalter finden sich im Bereich „Über das Unternehmen" auf der Website des Studios.
TEIL II. VERTRAGSABSCHLUSS§3 Anmeldung und Vertragsabschluss3.1. Die Anmeldung zum gewählten Sportangebot erfolgt entweder online über die Vertragsseite oder persönlich am Empfang des Studios bei einem Mitarbeiter. Bei der Anmeldung sind der vollständige Name des Teilnehmers, das Geburtsdatum, die Adresse, die Telefonnummer, die E-Mail-Adresse sowie eine Notfallkontaktperson anzugeben. Ist der Teilnehmer noch nicht 18 Jahre alt, schließt sein gesetzlicher Vertreter den Vertrag ab – entweder selbstständig im Rahmen der Online-Anmeldung oder persönlich am Empfang (siehe Punkt 3.7).
3.2. Der Vertrag wird in elektronischer Form abgeschlossen – sowohl bei der Online-Anmeldung als auch bei der persönlichen Anmeldung am Empfang (auf einem Tablet, in Anwesenheit eines Mitarbeiters). In beiden Fällen umfasst der Vorgang drei gesonderte elektronische Unterschriften:
a) die Unterschrift unter dem Vertrag, mit der der Teilnehmer die Wahl des Tarifs und dessen Bedingungen – Laufzeit, Preis, Verlängerungs- und Kündigungsmodalitäten – bestätigt;
b) die Unterschrift unter dem SEPA-Mandat, mit der der Kontoinhaber den Veranstalter zum Bankeinzug ermächtigt;
c) die Unterschrift unter der Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen – sofern der Teilnehmer volljährig ist – bzw. die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters, mit der dieser bestätigt, als Vertragspartner und Zahlungspflichtiger aufzutreten, sofern der Teilnehmer minderjährig ist.
Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald alle erforderlichen Unterschriften geleistet und der Anmeldevorgang abgeschlossen wurden. Die Vertragsbestätigung, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular (§ 4) werden dem Teilnehmer zusätzlich per E-Mail übermittelt.
3.3. Bei der Online-Anmeldung informiert der Veranstalter den Teilnehmer vor Zahlungsabschluss gesondert über sein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 4 FAGG – durch einen eigenen Text oder Link auf der Anmeldeseite.
3.4. Das Widerrufsrecht (§ 4) findet keine Anwendung, wenn der Vertrag persönlich am ständigen Geschäftssitz des Veranstalters (Empfang des Studios) abgeschlossen wird – unabhängig davon, dass die Unterschrift auf einem elektronischen Gerät erfolgt. Als Fernabsatzgeschäft, das ein Widerrufsrecht begründet, gilt ein außerhalb des ständigen Geschäftssitzes des Veranstalters abgeschlossener Vertrag – insbesondere, wenn der Teilnehmer den Anmeldevorgang online selbstständig durchführt, ohne dass ein Mitarbeiter des Studios persönlich anwesend ist.
3.5. Die Zahlungsmodalitäten für das gewählte Programm sind in § 5 geregelt.
3.6. Nach Vertragsabschluss erhält der Teilnehmer den Vertrag per E-Mail; der Vertrag ist zudem in der mobilen App „Reflex Club" abrufbar.
3.7. Den Vertrag für einen minderjährigen Teilnehmer schließt dessen gesetzlicher Vertreter ab – selbstständig, mittels elektronischer Unterschrift bei der Online-Anmeldung, oder persönlich bei der Anmeldung am Empfang. In jedem Fall wird der gesetzliche Vertreter Vertragspartner und Zahlungspflichtiger, leistet die dritte Unterschrift (Punkt 3.2 lit. c) selbst, und die gesamte Kommunikation seitens des Studios erfolgt ausschließlich mit ihm. Der gesetzliche Vertreter haftet für sämtliche aus dem Vertrag entstehenden Verpflichtungen, insbesondere für die Zahlung des Beitrags.
§4 Widerrufsrecht (Widerruf)4.1. Ein Teilnehmer, der den Vertrag im Fernabsatz, also online, ohne persönliche Anwesenheit eines Mitarbeiters (siehe Punkt 3.4) abgeschlossen hat, ist berechtigt, binnen vierzehn Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen von diesem zurückzutreten, gemäß § 11 FAGG. Bei Verträgen, die persönlich am Empfang abgeschlossen wurden (Punkt 3.4), besteht kein Widerrufsrecht.
4.2. Zur Ausübung des Widerrufsrechts übermittelt der Teilnehmer dem Veranstalter eine eindeutige Erklärung seines Entschlusses – per E-Mail an
hello@reflexclub.at, per Post, über die mobile App „Reflex Club", oder über die speziell dafür vorgesehene Online-Funktion auf der Website des Studios (siehe Punkt 4.5). Es wird empfohlen, jedoch nicht zwingend vorausgesetzt, in der Betreffzeile das Wort „Widerruf" anzugeben und im Text den vollständigen Namen, die Adresse sowie, soweit möglich, die Vertragsnummer. Die Verwendung des Muster-Widerrufsformulars ist möglich, jedoch nicht zwingend erforderlich.
4.3. Im Falle eines wirksamen Widerrufs hat der Veranstalter sämtliche vom Teilnehmer bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Zugang der Widerrufserklärung, zurückzuerstatten. Die Rückerstattung erfolgt über dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion verwendet wurde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Dem Teilnehmer werden für diese Rückerstattung keine Gebühren in Rechnung gestellt.
4.4. Hat der Teilnehmer ausdrücklich und explizit verlangt, dass die Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt (eine entsprechende gesonderte Zustimmung wird beim Vertragsabschluss dokumentiert), und wurde er darüber informiert, dass er bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung sein Widerrufsrecht verlieren kann, so ist er im Falle eines Widerrufs verpflichtet, jenen Betrag zu bezahlen, der dem Wert der bis zu diesem Zeitpunkt bereits tatsächlich erbrachten Leistungen entspricht.
4.5. Gemäß § 13a FAGG stellt das Studio auf seiner Website eine gesonderte Online-Funktion zur Ausübung des Widerrufsrechts („Widerrufsbutton") zur Verfügung.
TEIL III. BEITRÄGE UND ZAHLUNG§5 Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten5.1. Das Monatsabonnement wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Beitrag wird gemäß diesem Paragraphen monatlich entrichtet; die Kündigungsbedingungen sind in § 10 geregelt.
5.2. Das Jahresabonnement wird für eine fixe Laufzeit von 12 Monaten abgeschlossen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag gemäß § 10 automatisch um weitere 12 Monate.
5.3. Die Abbuchung des Beitrags erfolgt automatisch am 1. Kalendertag jedes Monats; aus technischen Gründen auf Seiten des Zahlungsdienstleisters kann es faktisch zu einer Verzögerung von 2–3 Werktagen kommen.
5.4. Beginnt die Teilnahme am Programm nicht am 1. des Monats, wird der erste Beitrag anteilig für die verbleibenden Tage bis zum Monatsende berechnet; ab dem darauffolgenden Monat wird der volle Beitrag verrechnet.
5.5. Alle genannten Preise verstehen sich inklusive der geltenden Umsatzsteuer (derzeit 20%).
5.6. Schulferien (Winterferien) sowie saisonale Betriebspausen des Studios haben keinen Einfluss auf die Höhe des zu entrichtenden Beitrags (siehe § 22).
§6 Preisanpassung bei Änderung des Umsatzsteuersatzes6.1. Erhöht sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, ist der Veranstalter berechtigt, den monatlichen Beitrag entsprechend anzupassen. Diese Erhöhung beschränkt sich ausschließlich auf den durch die Umsatzsteueränderung entstehenden Mehraufwand und wird vorab in Textform angekündigt. Die Anpassung tritt mit dem Monatsersten in Kraft, der auf den Zugang dieser Mitteilung folgt.
6.2. Verringert sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, reduziert sich der monatliche Beitrag entsprechend ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der reduzierten Umsatzsteuer.
§7 Indexierung der Beiträge7.1. Der Veranstalter ist berechtigt, die Höhe der Beiträge höchstens einmal pro Kalenderjahr auf Grundlage des von Statistik Austria veröffentlichten Verbraucherpreisindex (VPI) anzupassen. Als Berechnungsbasis dient der Indexwert zum Stand Jänner.
7.2. Die Indexierung erfolgt symmetrisch: Sinkt der Index, wird der Beitrag im selben Ausmaß gesenkt wie im Falle einer Erhöhung.
7.3. Die Indexierung gilt ausschließlich für Verträge, die nach ihrem Inkrafttreten abgeschlossen werden, und ändert nicht die Höhe des Beitrags bei bereits laufenden Verträgen während deren bereits bezahlter Laufzeit – weder beim Monats- noch beim Jahresabonnement.
§8 Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren8.1. Der Teilnehmer verpflichtet sich, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen und dem Veranstalter ein entsprechendes schriftliches Lastschriftmandat gemäß Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018) zu erteilen. Für eine ausreichende Kontodeckung zu sorgen, obliegt dem Teilnehmer.
8.2. Kann die Abbuchung aufgrund eines Verschuldens des Teilnehmers nicht durchgeführt werden, verpflichtet sich der Teilnehmer, dem Veranstalter ausschließlich die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten zu erstatten, einschließlich der Gebühren für die fehlgeschlagene Abbuchung, gemäß § 1333 ABGB. Zahlungsdienstleister ist die Finion Capital GmbH (Deutschland), Gläubiger-ID DE28ZZZ00000361663. Die Höhe der Gebühr für eine fehlgeschlagene Abbuchung richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Abbuchung geltenden Kostenstruktur des Zahlungsdienstleisters und wird dem Teilnehmer im Einzelfall in Textform mitgeteilt; entsprechende Nachweise werden dem Teilnehmer auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
§9 Zahlungsverzug9.1. Bei fehlgeschlagener Abbuchung sendet der Zahlungsdienstleister (Finion) dem Teilnehmer innerhalb von 1–2 Tagen eine Erinnerung per E-Mail.
9.2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, den offenen Betrag manuell unter Angabe des in der Erinnerung genannten Zahlungsreferenz zu begleichen.
9.3. Für die fehlgeschlagene Abbuchung kann dem Teilnehmer eine Gebühr gemäß § 8.2 in Rechnung gestellt werden.
9.4. Bleibt die Zahlung weiterhin aus, erfolgen weitere Erinnerungen, anschließend eine Verzugswarnung, danach die Übergabe an ein Inkassounternehmen, das den weiteren Einbringungsprozess eigenständig führt.
9.5. Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung bleiben unberührt und sind vom Teilnehmer zu erstatten.
TEIL IV. VERTRAGSLAUFZEIT UND IHRE ÄNDERUNG§10 Mindestvertragslaufzeit, Kündigung und Verlängerung10.1. Das Monatsabonnement läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigung ist jederzeit während der Vertragslaufzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 (zwei) Monaten möglich, gerechnet ab dem Tag der Kündigungserklärung. Der Vertrag endet mit Ablauf dieser zweimonatigen Frist.
10.2. Fällt der gemäß Punkt 10.1 bestimmte Zeitpunkt der Vertragsbeendigung auf die Mitte eines Abrechnungszeitraums (Kalendermonats), wird der Beitrag für den unvollständigen Zeitraum anteilig berechnet. Beiträge, die für den Zeitraum nach dem Zeitpunkt der Vertragsbeendigung abgebucht wurden, sind im entsprechenden Ausmaß zurückzuerstatten.
10.3. Das Jahresabonnement wird für eine fixe Laufzeit von 12 Monaten abgeschlossen (siehe § 5.2).
10.4. Möchte der Teilnehmer den Vertrag nach Ablauf der Laufzeit nicht fortsetzen, hat er dies dem Veranstalter spätestens 1 (einen) Monat vor Ablauf der Laufzeit mitzuteilen.
10.5. Erfolgt keine solche Mitteilung innerhalb der in Punkt 10.4 genannten Frist, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate zu denselben Bedingungen.
10.6. Der Veranstalter übermittelt dem Teilnehmer zwei automatische Erinnerungen betreffend den Ablauf der Laufzeit des Jahresabonnements: die erste spätestens 2 (zwei) Monate, die zweite spätestens 1 (einen) Monat und 14 (vierzehn) Tage vor Ablauf der Laufzeit. Jede Erinnerung enthält das genaue Enddatum der laufenden Vertragslaufzeit, das genaue Datum, bis zu dem die Kündigung zu erklären ist, sowie die Kündigungsmöglichkeiten.
10.7. Die Kündigung kann vom Teilnehmer per E-Mail an
hello@reflexclub.at, über den direkten Link auf der Kündigungsseite oder über die mobile App „Reflex Club" übermittelt werden. Zur Fristwahrung reicht der rechtzeitige Zugang einer eindeutigen Kündigungserklärung beim Veranstalter über eine der genannten Möglichkeiten. Der Veranstalter bestätigt den Erhalt der Kündigung in Textform.
10.8. Der Vertrag bleibt bis zum Zeitpunkt seiner Beendigung gemäß diesem Paragraphen wirksam; bereits geleistete Beiträge für den Zeitraum bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung werden bei Kündigung nicht anteilig zurückerstattet.
10.9. Es wird zwischen der ordentlichen Kündigung (fristgerecht, ohne Angabe von Gründen) und der außerordentlichen Kündigung (aus wichtigem Grund, mit Prüfung des Kündigungsgrundes durch den Veranstalter) unterschieden.
§11 Ruhezeit11.1. Der Teilnehmer ist berechtigt, eine Ruhezeit von 1 bis 4 Wochen pro Antrag zu beantragen, wobei die Gesamtdauer der Ruhezeiten 4 Wochen (einen Monat) pro Kalenderjahr nicht überschreiten darf.
11.2. Innerhalb des zulässigen Zeitraums (Juli und August, siehe Punkt 11.4) kann der Teilnehmer den Beginn der Ruhezeit frei wählen; dieser muss nicht auf den Monatsersten fallen.
11.3. Der Antrag auf Ruhezeit ist spätestens 31 Tage vor deren Beginn zu stellen – über die mobile App „Reflex Club", das persönliche Kundenkonto auf der Website oder persönlich am Empfang.
11.4. Die Ruhezeit ist ausschließlich in den Monaten Juli und August möglich und gilt für alle aktuellen Tarife.
11.5. Während der Ruhezeit wird anstelle des regulären Beitrags eine Gebühr von 10 € pro Woche verrechnet; der Platz des Teilnehmers in der Trainingsgruppe bleibt für diesen Zeitraum reserviert.
11.6. Beim Jahresabonnement verlängert sich die Vertragslaufzeit um genau die Anzahl der Tage, die der Dauer der in Anspruch genommenen Ruhezeit entspricht. Beim Monatsabonnement (das auf unbestimmte Zeit läuft) ändert die Ruhezeit die Vertragslaufzeit als solche nicht; liegt zum Zeitpunkt der Ruhezeit bereits eine Kündigungserklärung vor, verschiebt sich das Vertragsende um die entsprechende Anzahl an Tagen.
11.7. Ein Anspruch auf Ruhezeit besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder dem Veranstalter ein außerordentliches Kündigungsrecht zusteht.
11.8. Während der Ruhezeit bleibt dem Teilnehmer der physische Zutritt zum Studio erhalten, er ist jedoch nicht berechtigt, während der Ruhezeit an Trainingseinheiten im Rahmen des ausgesetzten Vertrags teilzunehmen.
§12 Tarifwechsel12.1. Für einen Wechsel zu einem anderen Tarif muss der Teilnehmer zunächst den bestehenden Vertrag gemäß dem in § 10 festgelegten Verfahren kündigen.
12.2. Nach Ablauf des gekündigten Vertrags ist der Teilnehmer berechtigt, einen neuen Vertrag zum gewählten Tarif abzuschließen.
TEIL V. DURCHFÜHRUNG DER KURSE§13 Höhere Gewalt13.1. Ist der Veranstalter aus Gründen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, behördliche Anordnungen, Krieg) an der Erbringung der Leistung gehindert, ruht die Verpflichtung für die Dauer des Hindernisses. Der Veranstalter wird sich bemühen, die Teilnehmer umgehend zu informieren und gegebenenfalls zumutbare Ersatztermine anzubieten.
13.2. Sollte eine angemessene Ersatzleistung nicht möglich sein, werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen anteilig erstattet.
13.3. Dauert der Zustand höherer Gewalt länger als sechs Wochen an, sind sowohl der Veranstalter als auch der Teilnehmer berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
13.4. Die Kündigung aufgrund höherer Gewalt muss schriftlich erfolgen.
§14 Kursbedingungen14.1. Die Teilnahme an den Kursen ist höchstpersönlich. Eine Weitergabe der Anmeldebestätigung an Dritte ist untersagt.
14.2. Die Sportkurse finden an den jeweils im Voraus bekanntgegebenen Tagen und Orten statt.
14.3. Der Veranstalter ist berechtigt, eine Mindest- und Höchstteilnehmerzahl pro Gruppe festzulegen; die maximale Gruppengröße beträgt in der Regel 10 Personen. Beim Erwerb eines Abonnements garantiert der Veranstalter dem Teilnehmer einen Platz in der entsprechenden Trainingsgruppe; bei Erreichen der maximalen Gruppengröße verkauft der Veranstalter keine weiteren Abonnements für diese Gruppe. Bei Überschreitung des Limits kann die Anmeldung eines Teilnehmers zurückgestellt werden. Bei Unterbelegung kann ein einzelnes Training abgesagt werden; in diesem Fall bietet der Veranstalter einen Ersatztermin an (siehe auch Punkt 14.7 und § 16.4).
14.4. Ein Anspruch auf Durchführung des Trainings durch einen bestimmten Trainer besteht nicht.
14.5. Der Veranstalter ist berechtigt, Trainingszeiten, die Zusammensetzung der Trainer und der Trainingsgruppen aus organisatorischen Gründen anzupassen.
14.6. Der Veranstalter kann Teilnehmer entsprechend ihrem Alter oder Leistungsstand einer anderen Gruppe zuordnen.
14.7. Bei Absage einer einzelnen Trainingseinheit auf Initiative des Veranstalters (Punkt 14.3) kann der Teilnehmer wählen zwischen: der Teilnahme am angebotenen Ersatztermin, der Gutschrift des Wertes der Einheit auf sein Guthaben zur künftigen Verwendung, oder einer anteiligen Geldrückerstattung.
§15 Absage von Trainingseinheiten und Terminbuchung15.1. Bei kurzfristigen Absagen bemüht sich der Veranstalter, die Teilnehmer rechtzeitig zu informieren, und bietet Ersatztermine an.
15.2. Im Krankheitsfall des Trainers kann der Veranstalter einen Ersatztrainer einsetzen oder das Training auf einen anderen Termin verschieben.
15.3. Eine Nichtteilnahme, die nicht auf ein Verschulden des Veranstalters zurückzuführen ist, begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung des Beitrags.
15.4. Die Buchung eines Trainingstermins erfolgt über die mobile App „Reflex Club" oder das persönliche Kundenkonto auf der Website und ist verpflichtende Voraussetzung für die Teilnahme; ohne Buchung ist eine Teilnahme nicht möglich. Die Buchung ist frühestens 1 Monat und spätestens 1 Stunde vor dem jeweiligen Termin möglich. Eine kostenlose Stornierung der Buchung ist bis spätestens 1 Stunde vor Trainingsbeginn möglich; bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen gilt das Training als in Anspruch genommen und wird vom Trainingskontingent des Teilnehmers abgezogen.
15.5. Versäumte (auch rechtzeitig stornierte) Trainingseinheiten können innerhalb desselben Kalendermonats nachgeholt werden, sofern in einer geeigneten Trainingsgruppe freie Plätze verfügbar sind. Der Veranstalter garantiert nicht, dass jede versäumte Einheit nachgeholt werden kann; ein Anspruch auf einen Nachholtermin zu einem bestimmten Datum besteht ebenfalls nicht.
§16 Aussetzung des Kurses durch den Veranstalter16.1. Der Veranstalter ist berechtigt, den Kurs ganz oder teilweise auszusetzen, wenn wichtige Gründe vorliegen (technische Störungen, Sicherheitsrisiken, behördliche Anordnungen).
16.2. Wird der Kurs ausgesetzt, verlängert sich die Laufzeit des Abonnements um die Dauer der Aussetzung.
16.3. Ist die Fortsetzung des Kurses für einen längeren Zeitraum oder dauerhaft nicht möglich, kann der Veranstalter den Kurs absagen. Bereits geleistete Beiträge werden in diesem Fall anteilig erstattet.
16.4. Die Bestimmungen dieses Paragraphen gelten für die länger andauernde oder endgültige Aussetzung bzw. Absage des Kurses insgesamt. Sie betreffen nicht die Absage einer einzelnen Trainingseinheit wegen Unterbelegung, die in Punkt 14.3 geregelt ist.
16.5. Bei einer wesentlichen oder sich wiederholenden Änderung der Trainingszeit, des Trainingsortes oder der Zusammensetzung der Trainingsgruppe (Punkt 14.5, § 17), die eine weitere Teilnahme für den Teilnehmer unzumutbar macht, ist der Teilnehmer berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, analog zu § 17.2–17.3.
§17 Wechsel der Sportstätte17.1. Kann die ursprünglich vereinbarte Sportstätte nicht mehr genutzt werden, ist der Veranstalter berechtigt, den Kurs an einen anderen, zumutbaren Ort zu verlegen.
17.2. Ist dem Teilnehmer die Teilnahme am neuen Veranstaltungsort nicht zumutbar, steht ihm ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des neuen Veranstaltungsortes zu, das schriftlich auszuüben ist.
17.3. Macht der Teilnehmer von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, endet das Vertragsverhältnis zum Ende des betreffenden Monats; bereits geleistete Beiträge für den nachfolgenden Zeitraum werden anteilig erstattet.
TEIL VI. HAFTUNG UND HAUSORDNUNG§18 Haftung und Pflichten des Teilnehmers18.1. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und dann beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Personenschäden sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes (PHG) bleibt unberührt. In allen übrigen Fällen ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
18.2. Der Teilnehmer ist sich der üblichen, der sportlichen Tätigkeit objektiv innewohnenden Risiken bewusst (siehe § 1.3). Diese Bestimmung schränkt die gesetzlich vorgesehene Haftung des Veranstalters, seiner Mitarbeiter, Trainer und sonstiger von ihm beigezogener Personen nicht ein – insbesondere nicht die Haftung für Personenschäden, für die Verletzung von Sicherheits- und Aufsichtspflichten gegenüber den Teilnehmern, sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
18.3. Der Veranstalter schließt weder eine Unfall- noch eine Haftpflichtversicherung für die Teilnehmer ab. Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.
18.4. Mit Vertragsabschluss bestätigt der Teilnehmer seine körperliche Eignung zur Teilnahme am Kurs.
18.5. Liegen objektive Anhaltspunkte dafür vor, dass eine weitere Teilnahme eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder für andere darstellt, ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer vorübergehend vom Training auszuschließen und eine ärztliche Bestätigung über die Möglichkeit einer sicheren weiteren Teilnahme zu verlangen. Ist eine weitere Teilnahme aus medizinischen Gründen endgültig ausgeschlossen, vereinbaren die Parteien die Beendigung des Vertrags mit anteiliger Rückerstattung des nicht in Anspruch genommenen Beitrags oder eine andere angemessene Regelung.
18.6. Der Veranstalter ist ferner berechtigt, einen Teilnehmer aus einem sonstigen wichtigen Grund vom Kurs auszuschließen – insbesondere bei wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung, wiederholter Nichtzahlung der Beiträge, aggressivem oder für andere Teilnehmer gefährlichem Verhalten oder wiederholter Störung des Trainingsbetriebs. Außer bei schwerwiegenden Verstößen spricht der Veranstalter vor einem Ausschluss eine Verwarnung aus und gewährt eine angemessene Frist zur Behebung des Verstoßes.
18.7. Der Teilnehmer ist verpflichtet, dem Veranstalter Änderungen seiner Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, E-Mail) sowie der für den SEPA-Einzug verwendeten Bankverbindung umgehend mitzuteilen und den Anweisungen der Trainer betreffend Sicherheit und Trainingsablauf Folge zu leisten.
18.8. Der Teilnehmer ist verpflichtet, dem Trainer unverzüglich eine erlittene Verletzung, eine Verschlechterung des Gesundheitszustands oder medizinische Einschränkungen zu melden, die die Sicherheit der Teilnahme am Training beeinträchtigen könnten.
§19 Hausordnung19.1. Das Betreten des Turnsaals ist nur in Begleitung eines Trainers und spätestens 10 Minuten nach Trainingsbeginn gestattet; bei späterem Erscheinen kann die Teilnahme vom Veranstalter aus Sicherheitsgründen verweigert werden. Begleitpersonen, Kinderwagen, Roller, Fahrräder und Tiere sind im Turnsaal nicht zugelassen. Essen ist im Turnsaal und in den Umkleiden untersagt.
19.2. Die Sportstätte und die zur Verfügung gestellten Gegenstände sind pfleglich zu behandeln. Es gilt die Hausordnung, einschließlich des Rauch- und Alkoholverbots sowie der Brandschutzbestimmungen. Durch einen Teilnehmer verursachte Schäden sind unverzüglich zu melden; sie können Schadenersatzansprüche nach sich ziehen.
19.3. Beim Eintritt in das Studio ist ein Check-in verpflichtend: Der Teilnehmer öffnet seinen persönlichen QR-Code in der mobilen App „Reflex Club" und hält diesen an das Scannergerät am Empfang. Der Check-in ist nur bei Vorliegen einer gültigen Buchung für den jeweiligen Termin möglich. Begleitpersonen dürfen sich während des Trainings nicht im Turnsaal aufhalten. Der sofortige Ausschluss von einer konkreten Trainingseinheit bei unmittelbarer Gefährdung der Sicherheit begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kosten für diese Einheit. Die Beendigung des Vertrags wegen eines schwerwiegenden oder wiederholten Verstoßes (§ 18.6) führt zu einer anteiligen Rückerstattung für den nicht in Anspruch genommenen bezahlten Zeitraum.
19.4. Die Teilnehmer haben zum Training in geeigneter Sportkleidung zu erscheinen: einfarbiges weißes T-Shirt (ohne Aufdruck), schwarze Shorts oder Leggings, Socken mit rutschfester Gummisohle, Badeschlapfen, sowie Trinkwasser mitzuführen.
TEIL VII. DATENSCHUTZ§20 Datenschutz20.1. Die personenbezogenen Daten des Teilnehmers (Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Notfallkontakt) werden vom Reflex Club e.U. zum Zwecke der Vertragserfüllung (Anwesenheitserfassung, Zahlungsabwicklung, Sicherheit) gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG) verarbeitet. Die Nutzung der Daten für Werbezusendungen über weitere Angebote des Studios erfolgt nur mit gesonderter, freiwilliger, nicht vorausgewählter Einwilligung des Teilnehmers (siehe Punkt 20.4) und ist keine Voraussetzung für den Vertragsabschluss.
20.2. Im Rahmen des Kurses angefertigte Foto-, Ton- oder Filmaufnahmen können vom Veranstalter oder von diesem beauftragten Fotografen zu Werbezwecken (z. B. auf der Website, in sozialen Medien, in Druckwerken) ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen und widerrufbaren Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (bei minderjährigen Teilnehmern) oder des Teilnehmers selbst (bei volljährigen Teilnehmern) verwendet werden, die getrennt vom vorliegenden Vertrag eingeholt wird und die konkreten Nutzungskanäle bezeichnet. Die Verweigerung dieser Einwilligung hat keine Auswirkung auf die Mitgliedschaft oder die Teilnahme am Training.
20.3. Ausführliche Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den Rechten des Teilnehmers – einschließlich des Rechts auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) und Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) – sind der gesonderten Datenschutzerklärung zu entnehmen, die auf der Website des Studios veröffentlicht ist.
20.4. Die Einwilligung zum Erhalt von Werbemitteilungen (E-Mail, SMS, Push-Benachrichtigungen) über weitere Angebote des Studios ist freiwillig und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Auswirkung auf den Bestand des Vertrags widerrufen werden.
TEIL VIII. BESONDERE VERTRAGSFORMEN§21 Familienvertrag21.1. Für Familien mit zwei teilnehmenden Kindern gelten Familientarife.
21.2. Vertragspartner und Zahlungspflichtiger im Rahmen eines Familienvertrags ist der gesetzliche Vertreter; dieser meldet beide teilnehmenden Kinder über sein eigenes Konto an.
21.3. Der Familienvertrag wird auf einen gesetzlichen Vertreter als Vertragspartner und genau zwei Kinder als Teilnehmer abgeschlossen, entsprechend den aktuellen Tarifen (§ 23.2).
21.4. Zusätzlich gebuchte Module werden dem jeweiligen Kind zugeordnet, für das sie gebucht wurden, und vom gesetzlichen Vertreter bezahlt.
TEIL IX. SAISONKALENDER§22 Saisonkalender und Ferien22.1. Während der österreichischen Schulferien (Winterferien) sowie sonstiger saisonaler Betriebspausen des Studios ändert sich die Höhe des Beitrags nicht. Der Jahresbeitrag des Abonnements ist auf 12 gleiche monatliche Zahlungen aufgeteilt, unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der in einem bestimmten Kalendermonat durchgeführten Trainingseinheiten.
22.2. Der jeweils aktuelle Saisonkalender wird den Teilnehmern rechtzeitig bekanntgegeben.
22.3. An gesetzlichen Feiertagen in Österreich findet grundsätzlich kein Training statt, sofern im aktuellen Saisonkalender nichts anderes angegeben ist.
22.4. Die jährliche Weihnachtspause des Studios beträgt 2 (zwei) Wochen im Zeitraum um Weihnachten und Neujahr. Auf die Höhe des Beitrags hat dies keinen Einfluss (siehe Punkt 22.1).
TEIL X. TARIFE UND EINZELLEISTUNGEN§23 Vertragsangebot und Preisliste23.1. Vor Vertragsabschluss werden dem Teilnehmer der gewählte Tarif, die Trainingsfrequenz und der Trainingsmodus, das Enddatum der Mindestvertragslaufzeit, der Gesamtbeitrag für diese Laufzeit sowie das Gesamtvertragsvolumen gemäß den vorvertraglichen Informationspflichten nach § 4 FAGG klar dargestellt.
23.2. Aktuelle Tarife:
ABO START — 1 Training pro Woche, Modus C (Mittwoch). € 120 pro Monat bei monatlicher Zahlung, € 100 pro Monat bei jährlicher Zahlung (Mindestlaufzeit 12 Monate, Abbuchung erfolgt monatlich).
ABO BASIC — 2 Trainings pro Woche, Modus A oder B. € 160 pro Monat bei monatlicher Zahlung, € 140 pro Monat bei jährlicher Zahlung (Mindestlaufzeit 12 Monate, Abbuchung erfolgt monatlich).
ABO START | 2 Kinder (Familientarif) — 1 Training pro Woche pro Kind, Modus C (Mittwoch). € 220 pro Monat bei monatlicher Zahlung, € 200 pro Monat bei jährlicher Zahlung (Mindestlaufzeit 12 Monate, Abbuchung erfolgt monatlich).
ABO BASIC | 2 Kinder (Familientarif) — 2 Trainings pro Woche pro Kind, Modus A oder B. € 300 pro Monat bei monatlicher Zahlung, € 280 pro Monat bei jährlicher Zahlung (Mindestlaufzeit 12 Monate, Abbuchung erfolgt monatlich).
Alle Preise verstehen sich inklusive der geltenden Umsatzsteuer von 20%; ein Startpaket wird nicht verrechnet (€ 0).
23.3. Der Mindestgesamtbetrag des Abonnements für die fixe Laufzeit des Jahrestarifs beträgt: ABO START — € 1.200; ABO BASIC — € 1.680; ABO START | 2 Kinder — € 2.400; ABO BASIC | 2 Kinder — € 3.360.
§24 Probetraining24.1. Vor Abschluss eines Abonnementvertrags kann sich der Teilnehmer über die Buchungsseite auf der Website des Studios zu einem Probetraining anmelden.
24.2. Die Kosten für ein Probetraining betragen € 20, inklusive Umsatzsteuer. Die Teilnahme an einem Probetraining begründet keine Verpflichtung zum Abschluss eines Abonnementvertrags.
24.3. Das Probetraining wird für ein konkretes Datum und eine konkrete Uhrzeit gebucht. Gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG findet das Widerrufsrecht (§ 4) auf das Probetraining keine Anwendung, da es sich um eine im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen stehende Dienstleistung handelt, die zu einem im Voraus festgelegten Zeitpunkt erbracht wird.
24.4. Eine kostenlose Stornierung oder Verschiebung der Buchung ist bis spätestens 1 Stunde vor Trainingsbeginn möglich. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung der bezahlten Kosten.
§25 Personal Training25.1. Neben den Gruppentrainings bietet das Studio Einzeltrainings mit einem Trainer an:
Personal Training (Einzeleinheit) — 60 Minuten, € 80, gültig 1 Monat ab Kaufdatum.
Personal Training | Block 5 — 5 Einheiten, € 350, gültig 2 Monate ab dem Datum der ersten gebuchten Einheit.
Personal Training | Block 10 — 10 Einheiten, € 650, gültig 3 Monate ab dem Datum der ersten gebuchten Einheit.
Alle Preise verstehen sich inklusive der geltenden Umsatzsteuer von 20%.
25.2. Eine für ein konkretes Datum und eine konkrete Uhrzeit gebuchte Einzeleinheit gilt als eine im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen stehende Dienstleistung im Sinne des § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG; das Widerrufsrecht (§ 4) findet auf sie keine Anwendung. Pakete aus mehreren Einheiten (Block 5, Block 10) ohne von vornherein festgelegte Termine für alle Einheiten fallen nicht unter diese Ausnahme – auf sie findet die allgemeine Regelung des § 4 Anwendung.
25.3. Jede Einheit ist im Voraus zu buchen – frühestens 1 Monat vor dem Termin – über die mobile App „Reflex Club" oder das persönliche Kundenkonto auf der Website.
25.4. Eine kostenlose Stornierung der Buchung ist bis spätestens 2 Stunden vor Trainingsbeginn möglich. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen gilt die Einheit als in Anspruch genommen und wird vom Kontingent abgezogen.
25.5. Nicht in Anspruch genommene Einheiten verfallen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des jeweiligen Pakets. Eine Verlängerung oder Aussetzung der Gültigkeitsdauer ist nicht vorgesehen, außer wenn die Nichtnutzung des Pakets innerhalb der Frist durch eine Absage von Trainingseinheiten seitens des Veranstalters, ein längeres, vom Veranstalter verschuldetes Fehlen freier Buchungstermine, oder eine nachweislich langandauernde Unmöglichkeit des Trainierens seitens des Teilnehmers (z. B. aus medizinischen Gründen) verursacht wird. Eine Übertragung der Einheiten an einen anderen Teilnehmer ist nicht zulässig.
TEIL XI. BESCHWERDEN UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN§26 Beschwerden und Anfragen26.1. Beschwerden und Anfragen können dem Veranstalter per E-Mail an
hello@reflexclub.at, über die mobile App „Reflex Club" oder persönlich am Empfang übermittelt werden.
26.2. Der Veranstalter behandelt eingegangene Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist und informiert den Teilnehmer über das Ergebnis der Bearbeitung.
§27 Sonstige Bestimmungen27.1. Der Veranstalter ist berechtigt, ohne Zustimmung des Teilnehmers geringfügige organisatorische Änderungen vorzunehmen (technische Abläufe, Buchungsmodalitäten, Kommunikationswege), die die Stellung des Teilnehmers nicht verschlechtern.
27.2. Wesentliche Änderungen – des Preises (gesondert geregelt in § 7), des Trainingsumfangs, des Ortes, der Zeit, der Mindestlaufzeit oder der Kündigungsbedingungen – treten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Teilnehmers in Kraft oder räumen dem Teilnehmer das Recht ein, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, ohne die übliche Kündigungsfrist einhalten zu müssen.
27.3. Der Teilnehmer kann gegen Forderungen des Veranstalters mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten, mit seiner eigenen Verpflichtung rechtlich zusammenhängenden Forderungen oder im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters aufrechnen.
27.4. Zur besseren Lesbarkeit wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen das generische Maskulinum bzw. eine geschlechtsneutrale Form verwendet; sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
27.5. Die Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Dokuments (salvatorische Klausel).
27.6. Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat bleiben davon zwingende Verbraucherschutzbestimmungen, die an ihrem Wohnsitz zur Anwendung kommen, gemäß Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I) unberührt.
27.7. Offizielle Kommunikationskanäle zwischen den Parteien sind die E-Mail, die mobile App „Reflex Club" sowie das persönliche Kundenkonto auf der Website des Studios. Telefongespräche gelten nicht als offizielle Mitteilung, sofern ihr Inhalt nicht zusätzlich in Textform bestätigt wird.
27.8. Bei Vorliegen einer offiziellen deutschsprachigen Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat im Falle von Abweichungen zwischen den Fassungen die deutschsprachige Fassung Vorrang.
Stand: 15. Juli 2026